Amtlich und nachvollziehbar

Rechtsgrundlagen & Methode.

Direkte Quellen, klare Annahmen und keine versteckten Pauschalen.

BASISZINSSATZ

Deutsche Bundesbank

Die Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz nach § 247 BGB halbjährlich. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent; zuvor waren es seit dem 1. Januar 2026 1,27 Prozent.

Bekanntgabe der Bundesbank

VERZUG

§§ 286 und 288 BGB

§ 286 BGB regelt den Eintritt des Verzugs. § 288 BGB bestimmt Verzugszins, weiteren Verzugsschaden und die 40-Euro-Pauschale.

MAHNKOSTEN

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 2019

Der BGH erläutert im Urteil VIII ZR 95/18, dass üblicher Arbeits- und Zeitaufwand für die Abwicklung eines Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nicht ersatzfähig ist und nicht in eine Mahnkostenpauschale eingerechnet werden darf.

Entscheidung beim BGH

RECHENMETHODE

Taggenau nach Teilzeiträumen

Der Rechner zählt den Verzugsbeginn und das gewählte Enddatum mit. Für jeden Kalendertag gilt der an diesem Tag veröffentlichte Basiszinssatz plus fünf oder neun Prozentpunkte. Der Jahreszins wird durch 365, in Schaltjahren durch 366 geteilt. Rundungen erfolgen erst in der Ergebnisdarstellung.

Fachlicher Stand: 24. Juli 2026. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung.