BASISZINSSATZ
Deutsche Bundesbank
Die Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz nach § 247 BGB halbjährlich. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent; zuvor waren es seit dem 1. Januar 2026 1,27 Prozent.
Bekanntgabe der BundesbankVERZUG
§§ 286 und 288 BGB
§ 286 BGB regelt den Eintritt des Verzugs. § 288 BGB bestimmt Verzugszins, weiteren Verzugsschaden und die 40-Euro-Pauschale.
MAHNKOSTEN
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 2019
Der BGH erläutert im Urteil VIII ZR 95/18, dass üblicher Arbeits- und Zeitaufwand für die Abwicklung eines Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nicht ersatzfähig ist und nicht in eine Mahnkostenpauschale eingerechnet werden darf.
Entscheidung beim BGHRECHENMETHODE
Taggenau nach Teilzeiträumen
Der Rechner zählt den Verzugsbeginn und das gewählte Enddatum mit. Für jeden Kalendertag gilt der an diesem Tag veröffentlichte Basiszinssatz plus fünf oder neun Prozentpunkte. Der Jahreszins wird durch 365, in Schaltjahren durch 366 geteilt. Rundungen erfolgen erst in der Ergebnisdarstellung.
Fachlicher Stand: 24. Juli 2026. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung.