Verzug muss eingetreten sein.
Eine Mahnung nach Fälligkeit setzt Verzug regelmäßig in Gang. In gesetzlich bestimmten Fällen ist sie entbehrlich.
Forderungen transparent aufstellen
Berechne Verzugszinsen und mögliche Kosten einer offenen Rechnung – tagesgenau, abschnittsweise und mit nachvollziehbarer Rechtsgrundlage.
Der Rechner
Der Rechner verwendet automatisch den jeweils geltenden Basiszinssatz für jeden Teilzeitraum. Zusätzliche Kosten bleiben einzeln sichtbar.
Zinsverlauf
Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Die Berechnung wird an diesen Stichtagen und an Jahresgrenzen aufgeteilt.
| Zeitraum | Tage | Basiszins | Verzugszins | Zinsbetrag |
|---|
Drei Leitplanken
Eine Mahnung nach Fälligkeit setzt Verzug regelmäßig in Gang. In gesetzlich bestimmten Fällen ist sie entbehrlich.
Porto oder Papier können ersatzfähig sein. Üblicher eigener Arbeits- und Zeitaufwand gehört grundsätzlich nicht in die Pauschale.
Die Pauschale setzt eine Entgeltforderung und einen Schuldner voraus, der kein Verbraucher ist.
Hauptforderung, Zinsen und Mahnaufwand sauber trennen
Bei einer offenen Forderung können neben dem Rechnungsbetrag Verzugszinsen und ersatzfähige Kosten entstehen. Der Rechner strukturiert diese Positionen, ohne automatisch jede verlangte Pauschale als berechtigt anzusehen.
Nutze Hauptforderung, Verzugsbeginn und Schuldnerart passend zum konkreten Fall. Erfasse Mahnauslagen nur in der tatsächlich begründbaren Höhe.
Gesamtforderung und einzelne Nebenforderungen werden getrennt ausgewiesen. Verzugszinsen wachsen zeitabhängig, während Mahnkosten einen konkreten Aufwand abbilden sollen.
Verzugsvoraussetzungen, Zugang, bestrittene Forderungen, Anwalts- und Inkassokosten sowie abweichende Vereinbarungen erfordern eine rechtliche Einzelfallprüfung.
Glossar
Die Definitionen helfen dir, Eingaben, Rechenweg und Ergebnis fachlich einzuordnen.
FAQ
Antworten auf typische Fragen, die vor oder nach der Berechnung entstehen.
Nicht jede beliebige Pauschale ist ersatzfähig. Entscheidend sind Verzug, Erforderlichkeit und der tatsächlich zurechenbare Aufwand.
Ab Eintritt des Verzugs. Das kann von Fälligkeit, Mahnung, Zugang und besonderen gesetzlichen Regeln abhängen.
Nein. Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sind eigene Positionen und nur unter bestimmten Voraussetzungen sowie der Höhe nach ersatzfähig.
Wenn sie den Verzug erst begründet, sind ihre Kosten häufig nicht bereits als Verzugsschaden entstanden. Ausnahmen und ein bereits vorher eingetretener Verzug sind gesondert zu prüfen.